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Abstinenz & Medizin

Abstinenznachweise: 6 oder 12 Monate?

Der biologische Fahrplan zurück zum Führerschein – CTU-Kriterien, Haaranalyse, EtG-Werte und der richtige Zeitpunkt.

Die CTU-Kriterien als Maßstab

Abstinenznachweise nach den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) sind die akzeptierte Eintrittskarte ins Gutachterzimmer. Es gibt zwei Wege: Urin-Screenings (4–6 unangekündigte Termine pro Jahr) oder Haaranalysen (3 cm pro Probe = ca. 3 Monate Rückblick).

Drogen: Haar = max. 6 Monate rückwirkend

Pro Probe können nur 3 cm Haar (ca. 3 Monate) ausgewertet werden, in Ausnahmefällen 6 cm (6 Monate). Längere Zeiträume müssen lückenlos durch aufeinanderfolgende Proben dokumentiert werden – sonst entstehen Beweis-Lücken.

Alkohol: EtG nur 3 Monate sicher

Ethylglucuronid (EtG) im Haar ist nur über ca. 3 cm (3 Monate) zuverlässig auswertbar. Wer 6 oder 12 Monate Alkoholabstinenz nachweisen will, braucht entsprechend mehrere aufeinanderfolgende Probenabnahmen.

Wann 6, wann 12 Monate?

Faustregel: Bei harten Drogen, dokumentiertem Mischkonsum, Rückfällen oder fortgeschrittener Suchtproblematik fordert der Gutachter in der Regel 12 Monate. Bei einmaligen Vorfällen oder Cannabis-Konstellationen können 6 Monate ausreichen – das hängt aber stark vom Akteninhalt ab.

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