Die CTU-Kriterien als Maßstab
Abstinenznachweise nach den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) sind die akzeptierte Eintrittskarte ins Gutachterzimmer. Es gibt zwei Wege: Urin-Screenings (4–6 unangekündigte Termine pro Jahr) oder Haaranalysen (3 cm pro Probe = ca. 3 Monate Rückblick).
Drogen: Haar = max. 6 Monate rückwirkend
Pro Probe können nur 3 cm Haar (ca. 3 Monate) ausgewertet werden, in Ausnahmefällen 6 cm (6 Monate). Längere Zeiträume müssen lückenlos durch aufeinanderfolgende Proben dokumentiert werden – sonst entstehen Beweis-Lücken.
Alkohol: EtG nur 3 Monate sicher
Ethylglucuronid (EtG) im Haar ist nur über ca. 3 cm (3 Monate) zuverlässig auswertbar. Wer 6 oder 12 Monate Alkoholabstinenz nachweisen will, braucht entsprechend mehrere aufeinanderfolgende Probenabnahmen.
Wann 6, wann 12 Monate?
Faustregel: Bei harten Drogen, dokumentiertem Mischkonsum, Rückfällen oder fortgeschrittener Suchtproblematik fordert der Gutachter in der Regel 12 Monate. Bei einmaligen Vorfällen oder Cannabis-Konstellationen können 6 Monate ausreichen – das hängt aber stark vom Akteninhalt ab.
Dein Fall ist speziell?
Lass uns deinen individuellen Weg gemeinsam planen – kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung mit echter verkehrspsychologischer Begleitung in Hamburg.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern